Kostenerstattung und Ansetzbarkeit bei Krankenkassen bzgl. Hyperthermie-Krebsbehandlung

In Bezug auf die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen muss zwischen den privaten Kassen und den gesetzlichen Kassen unterschieden werden. Die privaten Kassen erstatten die Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Ziffer 5854 dieser Gebührenordnung regelt die Erstattung der Hyperthermie, die nach dem einfachen Satz mit 145,14 € pro 1 stündiger Sitzung vergütet wird. Es ist auch für Privatpatienten ratsam, sich die Kostenübernahme der Krankenkasse vorab bescheinigen zu lassen. Insbesondere wenn man die Entscheidung für diese Therapie von der Kostenübernahme durch die Kasse abhängig machen will.

Bei den gesetzlichen Kassen in Deutschland ist die Hyperthermie nicht im Leistungskatalog enthalten. Der Bundesausschuss der Kassen, der diesen Katalog regelmäßig anpasst, hat sich meines Wissens zuletzt 2006 mit dem Thema befasst. Wegweisende Studien zur Hyperthermie sind allerdings erst später veröffentlicht worden, sodass davon auszugehen ist, dass sich der Bundesausschuss der Krankenkassen in Zukunft erneut mit dem Thema zu befassen hat.

Kostenerstattung und Kostenübernahme der Krankenkassen bei einer Hyperthermie Krebsbehandlungen

Das heißt, dass die Kosten derzeit nicht von der Kasse übernommen werden. Allerdings steht es jeder Kasse frei, eine Kostenübernahme im Einzelfall zu bewilligen! Beim Erstellen des Antrags auf Kostenübernahme im Einzelfall bin ich gerne behilflich! Oft leitet die Krankenkasse diesen Antrag an den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse) weiter, aber die letzte Entscheidung liegt allein bei der Kasse.

Nach meiner Erfahrung werden die Kosten etwa in 10 – 20 % der Fälle erstattet. Wenn die Kasse die Kosten nicht erstattet, fallen pro Behandlung Kosten gemäß einfachem Satz der GOÄ (siehe oben) an. In einigen europäischen Ländern zählt die lokale Hyperthermie bereits zu den Standardtherapien oder wird in manchen Fällen regelhaft von der Kasse übernommen. Folgende Studien belegen die Wirksamkeit ergänzender Hyperthermie:

Behandlung: Prof. Dr. van der Zee (Holland), Prof. Dr. Issels (Klinikum München- Großhadern), sowie Prof. Dr. Ellen Jones (USA) konnten nachweisen, dass einige Standardtherapien wie Bestrahlung oder Chemotherapie im Durchschnitt 2- bis 3-mal so lange Überlebenszeiten erwirken, wenn man sie um die lokale Hyperthermie ergänzt. Diese Nachweise wurden für Gebärmutterhalskrebs, Sarkome und Brustkrebsformen erbracht. Mehr Informationen finden Sie hier.